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Geschichte - Die ARCHE stellt sich vor
Im Anschluss an einen Adventsgottesdienst in der Markuskirche im
Dezember 1987 zur Wohnsituation in Thun hatte sich eine Gruppe von
Kirchgängern und Kirchgängerinnen gebildet. Diese verpflichtete
sich, die ganze Obdachlosen- und Wohnproblematik à fonds
zu studieren und Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten.
Im Sommer 1988 bildete sich aus der Anfangsgruppe die Arbeitsgruppe
ARCHE mit dem Ziel, Sozial- und Übergangswohnungen zu erstellen.
Vor allem die Übergangswohnungen erwiesen sich auch aus der
Sicht des damaligen Stadtpräsidenten Ernst Eggenberg als sehr
dringend, weil sie ein vorhandenes Loch im Sozial-Netz abdecken
sollten.
Am 31. Oktober 1989 fand durch die ARCHE eine Orientierung für
sämtliche Wohnbaugenossenschaften in Thun statt, denn die ARCHE
suchte mögliche Baupartner. Interesse zeigten die Wohnbaugenossenschaft
Thun und die WAT.
Am 17. August 1990 wurde die STIFTUNG ARCHE THUN gegründet
und deren Zweck wie folgt umschrieben: "Die Stiftung bezweckt
den Betrieb von Not- und Sozialwohnungen im Raume Thun. Zur Erfüllung
dieses Zweckes sollen geeignete Liegenschaften erworben, gemietet
bzw. gepachtet oder Grundstücke selbst überbaut werden."
Am 29. Oktober 1990 erklärte sich die WAT grundsätzlich
bereit, mit der ARCHE zusammen zu spannen. Die WBG Thun hatte sich
hingegen aus dem Projekt zurückgezogen.
Der Gemeinderat entschied am 7. Juni 1991, das Jolag-Gut im Baurecht
an WAT und ARCHE abzugeben. Gesucht wurde noch ein dritter Partner,
der am 28. August 1991 in der städtischen Pensionskasse (PK)
gefunden werden konnte. Am 23. Oktober 1991 wurde der Baurechtsvertrag
unterzeichnet. Der Stadtrat stimmte ihm am 13. Dezember 1991 ohne
Gegenstimme bei einer Enthaltung zu, und am 16. Februar 1992 wurde
er in einer Volksabstimmung sehr gut angenommen.
Was die Finanzierung betraf, bewilligte der Grosse Kirchenrat der
Evang.-ref. Gesamtkirchgemeinde Thun einen Rahmenkredit von Fr.
300'000.-, der bei Sicherung der Finanzierung und des Betriebes
in einer Mischform von Darlehen und à fonds perdu-Beitrag
gesprochen werden sollte. Mit Datum vom 29. November 1991 sicherte
die AEK der ARCHE grundsätzlich die Finanzierung bis zu 95%
zu, falls gemäss WEG (Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz)
gebaut wurde.
Der Vertrag der Einfachen Gesellschaft Jolag-Gut wurde am 31. Januar
1992 vom Gemeindrat genehmigt. Zur Einfachen Gesellschaft gehören:
WAT (50%), PK (40%) und ARCHE (10%). In der Abstimmungsbotschaft
für den 16. Februar 1992 wurde die Absicht der Stiftung ARCHE
wie folgt umschrieben: "Im Sinne einer sozialen Hilfestellung
will die Stiftung ARCHE Wohnraum als Übergangslösung anbieten
für hauptsächlich im Gebiet der Einwohnergemeinde Thun
Ansässige."
Diese Übergangslösung ist gedacht für Leute, die
- innert nützlicher Frist keinen oder keinen finanziell tragbaren
Wohnraum finden (Alleinerziehende mit Kindern, kinderreiche Familien
u.a.),
- zur Stabilisierung und sozialen Betreuung ein eigenes Zimmer oder
eine eigene Wohnung brauchen,
- zur Erlangung einer Arbeitsstelle einen festen Wohnsitz angeben
müssen.
Am 4. Mai 1992 wurden die Unterlagen für den Architektur-Wettbewerb
verschickt, und vom 19. bis 22. Oktober 1992 fand die Jurierung
statt. Anschliessend wurden die Projekte am Malerweg ausgestellt.
10 Architekturbüros hatten am Wettbewerb teilgenommen. Aenni
Dähler vertrat die ARCHE in der Jury. Den ersten Preis erzielte
das Projekt LINEA der Architekten Jürg Althaus und Pierre Grosjean
aus Bern. Sie wurden mit der Weiterbearbeitung beauftragt.
Im Sommer 1993 folgten Bauausschreibung und Profilierung. Es gab
Einsprachen. Gottlob konnten alle abgelehnt oder durch Verhandlungen
beigelegt werden. Im Anschluss daran wurden dann auch keine Baubeschwerden
eingereicht.
Das Jahr 1994 diente der Detailplanung. Am 28. Februar 1995 konnte
der Spatenstich für die erste Etappe der WAT vollzogen werden
und am 2. August 1995 jener für die zweite Etappe von ARCHE
und PK.
Die ARCHE sah im zu bauenden Vorhaben insgesamt 15 Wohnungen auf
drei Geschosse verteilt vor. Mit Brief vom 31. Juli 1995 sicherte
das Bundesamt für Wohnungswesen die Bundeshilfe zu. Verhandlungen
unsererseits führten am 14. September 1995 zur Bewilligung
der Zusatzverbilligung I (Familien und Alleinstehende mit Kindern).
Später folgte der Kanton Bern seinerseits mit der Bewilligung,
was die kombinierte Zusatzverbilligung I ermöglichte.
Für den "Verein zur Eingliederung psychisch Behinderter",
VEPB, kam der ARCHE-Bau insofern gelegen, als er ein Pilot-Projekt
"Betreutes Wohnen" starten wollte. Fünf ARCHE-Wohnungen
erhielten vom Bundesamt für Wohnungswesen einen besonderen
Status, d.h. sie fallen unter die Bedingungen für die kombinierte
Zusatzverbilligung II (Betagte und Behinderte).
Bereits 1998 musste die Sonnegg wegen Neustrukturierung ihres Angebotes
ihre Wohnung kündigen. Der Verein Wohnhilfe übernahm sie.
Ebenso schloss der Verein Wohnbrügg auf 1. November 2001 keinen
neuen Mietvertrag ab. Das Flüchtlingssekretariat übernahm
sie. So haben wir seither folgende Situation: drei Institutionen
als Mieter von je 5 Wohnungen.
Noch ist zu erwähnen, dass wir zuerst für die VEPB-BewohnerInnen
die ZV II-Pauschale erhalten haben, später die ZV I-Pauschale
für die übrigen ARCHE-Wohnungen. Seit 2007 erhält
zudem eine Wohnung des Vereins Wohnhilfe ebenfalls die ZV II-Pauschale.
Die STIFTUNG ARCHE THUN musste sich verpflichten, jeden Herbst die
Einkommens- und Vermögensabklärungen vorzunehmen und diese
nach Bern zu melden.
Ein prägendes Ereignis im Jahr 2006 war der Kauf der Liegenschaft
Burgstrasse 5/5a. Damit wurde ein Geschäft abgeschlossen, das
verschiedene Mitglieder des Stiftungsrats während längerer
Zeit stark beanspruchte. Für mindestens zehn Jahre wird die
erworbene Liegenschaft dem Projekt "Teilbetreutes Wohnen"
in Miete zur Verfügung gestellt, wobei der Verein Wohnhilfe
Region Thun im Auftrag der Stadt Thun das Projekt abwickeln wird.
Aus Gründen der Unabhängigkeit verzichtete die Stiftung
jedoch darauf, auf die Anfrage der Wohnhilfe einzutreten, eine Vertretung
ins Projekt zu delegieren.
Die Finanzierung der Burgstrasse 5/5a erfolgte durch eine Aufstockung
der Hypotheken im Umfang des Kaufpreises. In diesem Zusammenhang
wurden Offerten bei verschiedenen Banken eingeholt. Dabei konnte
die AEK günstige Zins- und Rückzahlungsbedingungen für
das Jolag-Gut und die Burgstrasse 5/5a offerieren. Diese erlauben
es der Stiftung, ihre Politik der "leeren Kasse" fortzuführen,
das heisst, freie Mittel flexibel für die Rückzahlung
von Hypotheken einzusetzen.
Das Projekt "Teilbetreutes Wohnen" hat sich sehr gut angelassen.
Nachdem im April 2006 noch verschiedene bauliche Anpassungen und
Reparaturen erledigt worden sind, konnte der Verein Wohnhilfe auf
1. Mai 2006 einziehen. Schon bald waren die neun Plätze besetzt.
Die Einarbeitungsphase in einem nicht neuen, sondern baulich angepassten
Haus, verlangte von Benutzern und Vermietern einiges ab an Kooperation
und gutem Einvernehmen. Das Resultat lässt sich nun aber sehen:
Das Projekt scheint sich in der vorgesehenen Art zu bewähren.
Ebenso kommt die innere Struktur des Hauses - es war früher
ein Personalhaus - dem Projekt sehr entgegen.
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